Worum geht es?
Nicht nur unsere Satzungen und Verwaltungsvorschriften geben es vor, Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass mit öffentlichen Mitteln beschaffte Vermögensgegenstände wirtschaftlich eingesetzt, pfleglich behandelt – und deshalb auch ordnungsgemäß nachgewiesen, also inventarisiert werden. Sie müssen u.a. jederzeit wissen, welche Vermögensgegenstände vorhanden sind, und in welchem Zustand sie sind und dass „nichts weggekommen“ ist.